Begutachtungsablauf
Auftraggeber
Gerne können Sie vorab telefonisch bzw. per Email Kontakt mit uns aufnehmen, vor allem bei besonderen individuellen Fallkonstellationen oder Eilbedürftigkeit (z.B. Verdacht auf akute Kindeswohlgefährdung).
Ihren Auftrag schicken Sie bitte an
Gutachtenpraxis Prof. Dr. Jochen Gehrmann
c/o Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie Tobias Berg
Bahnhofstraße 11
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 06 21 / 62 40 62
Mobil: 0175 100 83 91
Fax: 06 21 / 62 40 63
Email: mail.kjpgutachtergehrmann.de
Wir bestätigen Ihnen zeitnah den Eingang der Akten und des Gutachtenauftrags.
Sollten Sie absehen können, dass ein Dolmetscher eingeschaltet werden muss, bitten wir Sie bereits bei Auftragserteilung um Ihre schriftliche Genehmigung.
Über den Gutachtenverlauf und ggf. Hindernisse bzw. Verzögerungsgründe werden Sie selbstverständlich informiert. Sollte ein erhöhter Zeitaufwand mit zusätzlichen Kosten bspw. durch Besuche an weiter entfernten Orten sinnvoll erscheinen, klären wir dies vorab zunächst mit dem Auftraggeber. Die Korrespondenz mit den Verfahrensbeteiligten erhalten Sie in Kopie.
Gerne können Sie sich mit Fragen jederzeit an uns wenden. Um bei neuen Entwicklungen und/oder dringendem Handlungsbedarf zeitgerecht handeln zu können, empfehlen wir Ihre Kontaktaufnahme per Telefon bzw. Email.
Wir melden uns dann so zeitnah wie möglich bei Ihnen zurück.
Für Eltern / Pflegeeltern
Praxisadresse
c/o Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Herr Tobias Berg
Bahnhofstr. 11
67059 Ludwigshafen
Tel.: 06 21 / 62 40 62
In aller Regel werden Sie von uns angeschrieben und erhalten einen Vorschlag für einen ersten Termin. Wir bitten darum, dass Sie uns diesen Termin entweder telefonisch bestätigen oder – sollte es Ihnen nicht möglich sein zu kommen – telefonisch einen anderen Termin mit uns zu vereinbaren. Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie uns dies ebenfalls bitte mit. Falls Sie im Verfahren bereits mit einem Dolmetscher Ihres Vertrauens zusammengearbeitet haben, können wir gerne diesen Dolmetscher einbeziehen.
Zu diesem ersten Gespräch können Sie alles mitbringen, was Sie persönlich als relevant erachten. Bezogen auf ihr Kind macht es Sinn, wenn Sie – natürlich je nach Alter des Kindes – zumindest folgende Unterlagen mitbringen:
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das gelbe Vorsorgeheft
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Kindergartenberichte in KOPIE
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ALLE Schulzeugnisse in KOPIE
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evtl. ärztlich-psychologische Vorberichte
In diesem ersten Gespräch wird auch das weitere Vorgehen erläutert, gerne beantworten wir auch Ihre Fragen dazu.
Wir vereinbaren daher zunächst Termine mit den Eltern bzw. Pflegeeltern usw. alleine, bevor Professor Gehrmann das Kind kennenlernt. Das weitere individuelle Vorgehen hängt von der gerichtlichen Fragestellung und vom Alter des betroffenen Kindes ab. Professor Gehrmann ist bemüht, mögliche aus einer Begutachtung resultierende Belastungen für das Kind so gering wie möglich zu halten und die Erklärungen dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes anzupassen. Umgangsbeobachtungen zwischen Kind und Eltern bzw. getrenntlebendem Elternteil sind häufig sinnvoll. Hausbesuche bietet Professor Gehrmann ebenfalls an – selbstverständlich in Rücksprache mit Ihnen.
Im Detail umfasst die Begutachtung zumeist diese Arbeitsschritte
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Studium der bereitgestellten Verfahrensakten und weiterer Unterlagen
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Einzelgespräche mit den Eltern (eigene Darstellung der Problemlage, Biographie, Beziehungs- und Elterngeschichte, Kindesentwicklung, Erziehungsvorstellungen) Verhaltensbeobachtung der Eltern-Kind-Interaktionen
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ggf. auch im Rahmen professionell begleiteter Umgänge
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Spielsituationen, Gespräche mit dem Kind
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mit Zustimmung der Sorgeberechtigten: Austausch mit Erziehern, Lehrern, Ärzten bzw. Familienhilfe usw.
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gemeinsame Elterngespräche (insbesondere bei einer lösungsorientierten Fragestellung im Bemühen um eine kindeswohlorientierte Einigung)
Falls möglich, bespricht und begründet Professor Gehrmann seine sachverständigen Einschätzungen und Empfehlungen zum Abschluss der Begutachtung mit Ihnen einzeln bzw. gemeinsam. Das schriftliche Gutachten ergeht dann ausschließlich an den Auftraggeber, d.h. zumeist das Familiengericht. Sie als Verfahrensbeteiligte erhalten dann über ihren Verfahrensbevollmächtigen (Anwalt) eine Kopie. Bei Bedarf (die Entscheidung dazu obliegt dem Gericht) erläutert Prof. Gehrmann sein Gutachten noch in einer Sitzung des Gerichts und beantwortet gerne Ihre Fragen und die des Gerichts.
Kinder / Jugendliche
Ein Gericht beauftragt mich mit der Erstellung eines Gutachtens, wenn es meine besonderen Fachkenntnisse und beruflichen Erfahrungen als Kinder- und Jugendpsychiater in Anspruch nehmen möchte, um spezifische Fragen zu klären. Dabei geht es häufig um die Folgen von Trennung und Scheidung von Eltern für die Kinder, um das Umgangsmodell von Kindern (mit dem getrenntlebenden Vater bzw. der Mutter) sowie um Fragen zur Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. oder auch mal um Kindeswohlgefährdung.
Mit meiner Hilfe möchte das Gericht bspw. Aufschluss darüber erhalten, wie Deine Eltern Dich am besten unterstützen und fördern können, wie ggf. Deine Besuchskontakte (Umgang) mit dem getrenntlebenden Elternteil am besten zu gestalten sind.
Deine Wünsche hinsichtlich der Fragestellung sowie Beziehungen und Bindungen an die Eltern, Geschwister bzw. Großeltern spielen selbstverständlich eine wichtige Rolle.
Ich möchte Dich erst mal kennenlernen: bei einem Gesellschaftsspiel, auf einem Spielplatz, bei Dir daheim und Dir ggf. auch Deine Ängste nehmen.
Das Gericht stellt Dir eine erfahrene Person – einen Verfahrensbeistand – als Helfer zur Seite. Gerne tausche ich mich auch mit Deinem Verfahrensbeistand aus.

Wenn Du Hunde magst, dann kann Dir auch mein kleiner Therapiehund Baghira, ein Boston Terrier, zur Seite stehen.
Sag‘ einfach Bescheid, wenn Du Baghira treffen möchtest und natürlich können wir auch mit Baghira mal spazieren gehen.
Deine Fragen beantworte ich stets gerne.
Es geht schließlich um Dich! Trau‘ Dich!
Kleiner Tipp: nach dem Besuch bei mir könnt ihr euch vielleicht am Rheinufer erholen bzw. die Rheingalerie besuchen.