Über Prof. Dr. Jochen Gehrmann
ist sowohl Erwachsenen- als auch Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut. Er ist Verhaltens- und Familientherapeut, psychotherapeutischer Supervisor und hat diverse Lehraufträge an Ausbildungsinstituten und Hochschulen.
Ab 2005 hat er die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus in Ludwigshafen aufgebaut und bis Ende 2021 als Chefarzt geleitet.
Seit 2008 verfügt er über das damals neu eingeführte Zertifikat kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung der Fachgesellschaften (DGKJ, BKJPP, BAG).
Prof. Dr. Jochen Gehrmann ist Mitglied diverser Fachgesellschaften, darunter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, des Berufsverbandes und der Bundesdirektorenkonferenz.
Er verfügt über eine 25-jährige gutachterliche Erfahrung im Bereich des Zivil- und des Strafrechts. Darin bildet er sich kontinuierlich fort, hat darüber veröffentlicht und geht einer regen Vortrags- und Seminartätigkeit nach.
Seit 2022 ist Prof. Dr. Jochen Gehrmann als freiberuflicher kinder- und jugendpsychiatrischer Sachverständiger tätig.
Arbeitsgebiete
Familienrechtliche Gutachten
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Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern
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Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit
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Einschätzung evtl.
Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB) -
Fragestellungen im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen (Rückführung, Verbleib, Umgang)
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Unterbringung gem.
§ 1631b BGB -
Adoptionsfragen
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Namensänderungen
Strafrechtliche Gutachten
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strafrechtliche Verantwortung gem. § 3 JGG
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Schuldfähigkeit gem.
§§ 20/21 StGB -
Unterbringungen gem.
§ 126a StPO oder
§§ 63/64 StGB
Gutachten im Betreuungsrecht
zur Frage der Einrichtung bzw. Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung
Es werden Sachverständigengutachten und Expertisen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder öffentlichen Behörden erstellt. Begutachtungen im Auftrag von Privatpersonen bzw. streitender Parteien werden im Familien- bzw. im Strafrecht nicht durchgeführt.
Gutachten
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nach dem Opfer-entschädigungsgesetz
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für Verwaltungsgerichte
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für Jugendämter gemäß
§ 35a SGB VIII. -
für Krankenversicherungen bspw. zur Indikation von operativen Eingriffen
„BETRACHTE EINMAL DIE DINGE VON EINER ANDEREN SEITE, ALS DU SIE BISHER SIEHST, DENN DAS HEISST
EIN NEUES LEBEN BEGINNEN“
– Marc Aurel -